MDK

MDK-Untersuchung – Keine Angst! Wichtige Tipps können helfen

MDK: Was ist zu beachten, wenn ein Termin mit dem MDK (=Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ansteht?

Wie sieht der Antrag aus?
Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Ein formloses Schreiben ist ausreichend. Bei der Pflegekasse kann man zudem ein offizielles Antragsformular einfordern. Maximal sechs Wochen nach Antragseingang sollte man eine Rückmeldung seitens der Pflegekasse erhalten, in der sich der Gutachter ankündigt. Ein dann folgender persönlicher Untersuchungstermin wird dann telefonisch oder schriftlich mitgeteilt.

Gute Vorbereitung ist ein Muss

Das Ziel einer MDK-Beurteilung ist eine gerechte Einstufung in die jeweilige Pflegstufe. Hierzu ist eine gute Vorbereitung unabdingbar. Ein gut geführtes Pflegetagebuch ist die Basis und wichtigstes Element in der Vorbereitung. Für viele Angehörige wird daraus oft deutlich, welch großer Zeitaufwand mit der Angehörigenpflege verbunden ist. Je genauer und detailgetreuer ein solches Tagebuch geführt wird, desto besser. Ein Beispiel für ein Pflegetagebuch sehen Sie unter den nachfolgend aufgeführten Link:
http://www.aok.de/assets/media/rheinland-hamburg/pflegetagebuch.pdf

Patrick Nieswand vom ASB-Bundesverband unterstreicht die Wichtigkeit eines detailgetreuen Tagebuchs: „Erst so erhält der MDK ein realistisches Bild vom Zeitaufwand der Pflegemaßnahmen“. Alle sonstigen Unterlagen, wie Hausarzt- oder Krankenhausberichte, sollten Sie ebenfalls bereithalten, dazu noch Medikamente oder andere benötigte Hilfsmittel sammeln.

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Nach welchen Kriterien bemisst sich die MDK-Einstufung der Pflegebedürftigkeit?

  • Umfang des täglichen Hilfebedarfs
  • Benötigte Zeit für die Pflegeperson für die Pflege
  • Ist die Unterstützung regelmäßig und dauerhaft zu leisten (min. 6 Monate)

Wie verläuft die Begutachtung?

Der MDK-Beauftragte überprüft bei seinem Besuch, welche Hilfe der Pflegebedürftige im Alltag benötigt. Unter Hilfe ist beispielsweise Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung zu verstehen. Auch Untersuchungen bzgl. der allgemeinen und sicheren Mobilität des Bewegungsapparates werden durchgeführt. Ferner wird seitens des MDK-Gutachters definiert, ob der Antragsteller anderweitige Maßnahmen wie Rehabilitation benötigt.

Ehrlichkeit ohne Schamgefühl

Die MDK-Gutachter unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Diese Tatsache ist wichtig, denn besonders ältere Menschen empfinden die Untersuchung und die damit verbundene Offenlegung Ihrer medizinischen Geschichte als äußerst unangenehm. Darüber sollten Angehörige vorher offen mit dem oder der Pflegebedürftigen sprechen. Unter- oder Übertreibungen führen zu einer falschen Einordnung und somit zu einem unbefriedigenden realitätsfernen Ergebnis. Aus diesem Grund sollten entweder der zuständige Pflegedienst oder die Angehörigen beim Gutachtertermin anwesend sein.

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Keine Scheu vor einem Widerspruch

In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass die beantragte Pflegestufe vom MDK nicht bewilligt wird. Ebenso oft wird überhaupt keine Pflegestufe zugesprochen. Gegen einen solchen Bescheid können die Angehörigen binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben reicht in diesem Falle aus, eine ausführliche Begründung sollte aber auf jeden Fall nachgereicht werden. Nach nochmaliger Ablehnung bleibt als letzte Instanz eine Klage vor dem Sozialgericht, die sich im Regelfall über mehrere Monate hinziehen kann, aber letzten Endes oftmals gute Aussichten auf Erfolg hat.

Was kann man also festhalten?

Gut vorbereitet, möglichst gelassen und realistisch an die ganze Sache herangehen und auf jeden Fall die richtige Einstufung, auch im Nachhinein, beharrlich verfolgen.

Quellen: eigene Recherche, www.asb.de; www.mdk-bayern.de
Bild: © Gerd Altmann - pixelio.de